Rauchmelder Infos für Vermieter und Mieter
Zwischenzeitlich wurde in allen Bundesländern eine Rauchmelderpflicht beschlossen und somit stellt sich die Frage, wer für den Einbau und die Wartung des Rauchmelders verantwortlich ist. In diesem Beitrag gehen wir auf die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter ein.
In allen Bundesländern ist der Vermieter, also der Eigentümer der Wohnung für die Installation des Rauchmelder verantwortlich. Bis zur Änderung der Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern am 15.10.2015 war dort bislang der Mieter für die Installation verantwortlich. Dies hat sich nun ebenfalls geändert. Bei der jährlichen Wartung gibt es jedoch unterschiedliche Regelungen.
Bundesland | Verantwortlich für den Einbau | Verantwortlich für die Wartung |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Eigentümer | Mieter |
Bayern | Eigentümer | Mieter |
Berlin | Eigentümer | Mieter |
Brandenburg | Eigentümer | Eigentümer |
Bremen | Eigentümer | Mieter |
Hamburg | Eigentümer | Eigentümer |
Hessen | Eigentümer | Mieter |
Mecklenburg-Vorpommern | Eigentümer | Eigentümer |
Niedersachsen | Eigentümer | Mieter |
Nordrhein-Westfalen | Eigentümer | Mieter |
Rheinland-Pfalz | Eigentümer | Eigentümer |
Saarland | Eigentümer | Eigentümer |
Sachsen | Eigentümer | Mieter |
Sachsen-Anhalt | Eigentümer | Eigentümer |
Schleswig-Holstein | Eigentümer | Mieter |
Thüringen | Eigentümer | Eigentümer |
Was muss bei einer Wartung vom Vermieter oder Mieter geprüft werden?
Der Rauchmelder ist gemäß DIN 14676 mindestens einmal im Jahr auf seine Funktion zu überprüfen. Hier sind mindestens folgende Punkte zu prüfen:
- Kontrolle des Montageortes (genügend Abstand zu Wänden etc.)
- Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen oder äußere Verschmutzung des Rauchmelders besonders bei den Raucheintrittsöffnungen
- Kontrolle der Montage (sitzt der Rauchmelder noch fest im Montagesockel)
- Funktionstest über Test-Taste durchführen (funktionieren akustische und optische Signale)